Entfallen nun auch die Grenzkontrollen auf See?
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass am 8. Dezember 2022 die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Republik Kroatien uneingeschränkt gelten. Das bedeutet, dass Kroatien ab dem 1. Januar 2023 Teil des Schengen-Raums wird. Dadurch wird sich die Überwachung der Binnen- und Außengrenzen verändern. Um mehr zu erfahren, haben wir beim Innenministerium der Republik Kroatien nachgefragt, wie sich die Bewirtschaftung der Wasserstraße ab diesem Datum ändern wird.
Das kroatische Innenministerium gibt bekannt, dass der besagte Beschluss vorsieht, dass ab dem 1. Januar 2023 die Kontrollen an den Binnen- und Seegrenzen zu Kroatien abgeschafft werden und die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands für Kroatien in Beziehung zu anderen Mitgliedsländern gelten. Die neue Handhabung von Grenzformalitäten basiert auf der Verordnung (EU) 2016/399, die die Harmonisierten Bestimmungen des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsgrenzen und des Ausländergesetzes darstellt. Diese Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2023 vollständig angewendet, so das Innenministerium.
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Ab Januar richten sich die Grenzkontrollen danach, ob Sie die Schengen-Außengrenze überschreiten
Gemäß den Vorschriften des kroatischen Innenministeriums hängt die Pflicht zur Durchführung von Grenzkontrollen hauptsächlich davon ab, ob es sich um eine Frage des Außengrenzübergangs handelt, d. h. ob Sie in ein Drittland oder einen Schengen-Staat ein- oder ausreisen. Bereich. Andererseits sind die Staatsangehörigkeit und die Flagge eines Schiffes für die Verpflichtung zur Durchsetzung von Grenzkontrollen unerheblich. Laut einer Erklärung des kroatischen Innenministeriums besteht keine Verpflichtung zur Durchsetzung von Grenzkontrollen für Personen, die an Bord von Sport- und Freizeitschiffen von und zu Häfen von Schengen-Staaten reisen. Dieser Hafen ist jedoch kein Grenzübergang im Sinne von Anlage VI. Punkt 3.2.4 der Verordnung (EU) 2016/399.
Für Sportskipper gelten ab dem 1. Januar 2023 keine Grenzkontrollen in kroatischen Gewässern mehr
Nach Angaben des kroatischen Innenministeriums gibt es bei der Ein- und Ausreise von Sportskippern auf dem Wasserweg keine Identitätskontrolle, wenn die Yacht innerhalb des Schengen-Raums unterwegs ist. Nationalität und Flagge des Schiffes spielen keine Rolle. Anders sieht es hingegen bei Yachten aus Drittstaaten aus. Nach Angaben des Innenministeriums sind diese Schiffe verpflichtet, die kürzesten normalen Wasserstraßen zu benutzen und Grenzkontrollen standzuhalten, außer in Häfen mit Grenzkontrollstellen für den Seepassagierverkehr.
Beschränkungen bei der Einreise für Yachten aus Drittländern
Unter besonderen Umständen können Sport- und Freizeitschiffe Häfen anlaufen, die keine Grenzübergänge sind. Diese Ausnahmen gelten jedoch nur unter bestimmten Umständen, einschließlich höherer Gewalt. Als Beispiele nennt das kroatische Innenministerium extreme Wetterereignisse, dringenden medizinischen Bedarf, technische Probleme oder mechanische Ausfälle. Interessanterweise werden auch Sportveranstaltungen vom kroatischen Innenministerium als „besondere Umstände, die die Anwendung von Ausnahmen rechtfertigen können“ eingestuft. Dies könnte bedeuten, dass Yachten, die an Regatten in kroatischen Gewässern teilnehmen und ordnungsgemäß registriert sind, von Grenzkontrollen ausgenommen sind, auch wenn sie aus Drittländern stammen.
Einschränkungen für Personen-Kontrollen bei Ein- oder Ausreise auf dem Wasserweg in und aus Drittländern
Generell gelte jedoch weiterhin bei Ein-/ bzw. Ausreise in oder aus ein(em) Drittland: „bei der Ankunft des Schiffes in einem Hafen ohne Grenzübergang benachrichtigen die zuständigen Hafendienste unverzüglich die Grenzpolizei, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen ergreift, um Personen auf dem Schiff gemäß Anhang VI 3.2.5. Verordnung (EU) 2016/399 und Artikel 17 des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsgrenzen zu kontrollieren“.
Quelle: sea-help.eu